Nicht bei uns!
Eine Kampagne für Zusammenhalt statt Hass und Hetze




Schweizweite Kampagne
Damit in der Schweiz keine Spaltung der Gesellschaft aufgrund polarisierender Themen aufkommen möge, haben zwei politisch und religiös unabhängige Stiftungen eine gesamtschweizerische Kampagne gestartet, welche durch die eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB unterstützt wird. Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus sowie die SET Stiftung Erziehung zur Toleranz arbeiten seit Jahrzehnten in der Schweiz. Sie sind, wie viele Bürger:innen und Institutionen, bestürzt, wie rasch Antisemitismus in der Schweiz als Folge des Hamas-Massakers in Israel und der darauffolgenden Angriffe auf die Terrororganisation aufgebrochen ist. Die Situation im Nahen Osten wird von Menschen unterschiedlich beurteilt. Dass dadurch Hass auf jüdische Bürger:innen in der Schweiz ausbricht, soll möglichst vermieden werden. Auch muslimische Bürger:innen sind durch die Auseinandersetzung im Nahen Osten in der Schweiz vermehrten Anfeindungen ausgesetzt. Deshalb wird nebst Antisemitismus auch Rassismus in die Kampagne einbezogen.
Die Kampagne startet mit Strassenplakaten ab dem 11. Dezember und dauert bis Ende Januar 2024. Dazu werden die grossen Anzeigetafeln in Bahnhöfen, kleine Displays im öffentlichen Verkehr und weiteren Orten bespielt.
In sozialen Medien sowie in Printmedien wird die Kampagne ebenfalls zu sehen sein.
Hier geht es zu den Medienmitteilungen.
Weiterführende Informationen
Was ist Rassismus und Antisemitismus?
Was kann ich tun, wenn Rassismus und Antisemitismus sehe/höre oder selbst davon betroffen bin?
Bildung und Wissen sowie Lehrmittel und Kurse in Deutsch, Französisch und Italienisch
Schulbesuche: Holocaust. Nachkommen erzählen
ToleranzOn(line), Jenische, Sinti, Roma
Glossar zum Thema Rassismus: Begriffe zu Racial Profiling, Islam, Fahrende, Nazi, Holocaust, People of Colour
Die Plakate als PDF zum Download
Die Medienmitteilungen als PDF

Medienmitteilung: Ständerat verhindert gerechte Aufarbeitung für NS-Fluchtopfer
Der Ständerat hat heute entschieden, dass die geplante Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe nur zweiseitig angerufen werden kann. Der Modus einer zweiseitigen Anrufung verhindert, dass Geschädigte die Kommission ohne das Einverständnis des aktuellen Besitzers eines Werks anrufen können. Dies widerspricht diametral den Grundsätzen der schweizerischen Schiedsgerichtsbarkeit.
Die GRA bedauert, dass der Ständerat der Entscheidung des Nationalrats nicht folgt, der eine einseitige Anrufung der Kommission befürwortet hatte. Die historische Aufarbeitung wird künftig weiterhin erschwert.
Unsere Medienmitteilung dazu lesen Sie hier.