GRA-Stiftung fordert weiterhin: Die Schweiz braucht ein nationales Verbot von Symbolen im öffentlichen Raum, die für menschenverachtende Ideologien stehen
Im heute veröffentlichten Bericht des Bundesamtes für Justiz zur Rechtslage in Zusammenhang mit einem potenziellen Verbot nationalsozialistischer, rassendiskriminierender, gewaltverherrlichender und extremistischer Symbole werden verschiedene Varianten zur Einführung einer entsprechenden Norm detailliert aufgeführt.
Der Bericht hält zwar fest, dass die bestehende Gesetzeslage für die meisten Situationen ein ausreichendes Instrumentarium bietet, aber eben nicht für alle. Denn gemäss geltendem Recht bleibt straflos, wer mit einem menschenverachtenden Symbol «nur» die eigene Meinung äussert, nicht aber beabsichtigt, andere damit zu beeinflussen oder für eine bestimmte Ideologie zu werben. Die Gerichte müssen also entscheiden, wie sich beispielsweise passives Zurschaustellen von Nazisymbolen von aktivem Werben für den Nationalsozialismus unterscheidet. Diese Praxis ist nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern auch kaum praktikabel und führt zufolge der objektiv schwierigen Unterscheidung zwischen passivem Zurschaustellen und aktivem Werben zu Rechtsunsicherheit. Aus diesem Grund ist eine Gesetzesänderung auf nationaler Ebene notwendig, welche Klarheit schafft und Rechtssicherheit gewährt. Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus spricht sich deshalb dezidiert für eine Erweiterung von Artikel 261bis StGB aus, wie sie im heutigen Bericht des Bundesamtes für Justiz ausdrücklich als mögliche Handlungsvariante aufgeführt wird.
Wann wandelt sich Aktivismus in Hate Speech?
Wo endet die Meinungsfreiheit und wo wandelt sich Aktivismus in Hate Speech? In der schweizerischen Rechtspraxis nirgends, wenn man politische Parolen zum Nahostkonflikt betrachtet. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus die ehemalige Bundesrichterin und Stiftungsrätin Dr. Vera Rottenberg sowie Mia Mengel, wissenschaftliche Mitarbeiterin der GRA, mit einer rechtlichen Analyse beauftragt.
Im Mittelpunkt der Analyse «From the River to the Sea…», «Intifada bis zum Sieg» – keinesfalls strafbar? stehen ebendiese Slogans. Sie wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt in der Schweizer Öffentlichkeit verwendet.
Die beiden Autorinnen argumentieren, dass eine strafrechtliche Relevanz der Parolen – insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungs-Strafnorm Art. 261bis StGB – nicht ausgeschlossen werden könne.