Ein Polizist verhaftet gemeinsam mit einem Kollegen im Eingangsbereich der Internationen Uhren- und Schmuckmesse in Basel einen Mann wegen des Verdachts des Taschendiebstahls zum Nachteil eines russischen Messegastes fest. Er legt dem Mann Handfesseln an und stellt anhand des Ausweises fest, dass es sich um einen algerischen Asylbewerber handelt. Er beschimpft den Festgenommenen lautstark in Anwesenheit einer anwachsenden Menschenmenge mit verschiedenen Ausdrücken, unter anderem als “Sauausländer” und “Dreckasylant”. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilt – Ende Oktober 2010 und damit dreieinhalb Jahre später – den Polizisten wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm und spricht ihm frei vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Das Appelationsgericht bestätigt im September 2012 das erstinstanzliche Urteil. Anfang Februar 2014 urteilt das Bundesgericht, dass der Vorwurf “Rassendiskriminierung” nicht gegeben sei, da erstens der rechtliche Status als Ausländer und Asylant nicht unter den Schutzbereich der Rassismus-Strafnorm falle und zweitens: “Begriffe wie “Sau”, “Dreck” und ähnliche werden im deutschen Sprachraum seit jeher häufig und verbreitet im Rahmen von Unmutsäusserungen und Missfallenskundgebungen verwendet, um einen anderen zu beleidigen, etwa wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder wegen körperlicher oder geistiger Auffälligkeiten. Derartige Äusserungen werden als blosse Beschimpfungen und nicht als Angriffe auf die Menschenwürde empfunden. Nichts anderes gilt bei der Verwendung von Begriffen wie “Sau”, “Dreck” und ähnliche in Verbindung mit bestimmten Nationalitäten beziehungsweise Ethnien.” Das Gericht stellt allerdings auch fest: “Solche Äusserungen werden, jedenfalls soweit sie gegen konkrete einzelne Personen gerichtet sind, vom unbefangenen durchschnittlichen Dritten als mehr oder weniger primitive fremdenfeindlich motivierte Ehrverletzungen, aber nicht als rassistische Angriffe auf die Menschenwürde aufgefasst.” Die Voristanz muss nun darüber entscheiden, ob die Polizisten-Aeusserungen als Beschimpfung gewertet werden können, sofern sie nicht bereits verjährt sind.

16.4.2007
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01.10.2024

Veranstaltungshinweis: «Bist du sicher? Ein Jahr 7. Oktober: Stimmen der Resilienz und Zerrissenheit»

Besuchen Sie die Veranstaltung von feministisch*komplex mit Unterstützung von Tsüri.ch, Maison du Futur und der GRA unter dem Titel «Bist du sicher? Ein Jahr 7. Oktober: Stimmen der Resilienz und Zerrissenheit».

Kommenden Sonntag diskutiert GRA-Geschäftsleiter Philip Bessermann mit Laura Cazés (Herausgeberin von Sicher sind wir nicht geblieben), Do Graff (feministisch*komplex) und Anna Jikhareva (Wochenzeitung) unter der Gesprächsleitung von Simon Jacoby (Tsüri.ch).

Wann? 6. Oktober 2024 ab 16:30 Uhr

Wo? C.F.Meyer-Haus, Alte Landstrasse 170, 8802 Kilchberg

Programm? Moderierte Diskussion und Konzert von Chaibe Balagan

Es sind noch wenige Tickets vorhanden, die Sie hier erwerben können.

In den Worten von feministisch*komplex: «Unsere zweite Veranstaltung lädt euch dazu ein, in einem geschützten Rahmen Solidarität zu erleben und über unsere Verletzungen zu sprechen. Wir möchten einen Raum schaffen, der nicht für Kontroversen gedacht ist, sondern für Reflexion und Verarbeitung – besonders aus feministischer, jüdischer und queerer Perspektive.»

Wer möchte, kommt bereits um 14:45 Uhr zum Bürkliplatz für eine gemeinsame Schifffahrt nach Kilchberg, Abfahrt um 15 Uhr.

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