Xenophobie

Weitere Begriffe zum Thema Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten:

«Xenophobie» leitet sich aus dem Griechischen ab und bedeutet wörtlich «Femdenangst». Der Begriff beschreibt eine ablehnende Haltung gegenüber Personen, die als fremd oder andersartig empfunden werden. Oftmals wird Xenophobie mit «Fremdenfeindlichkeit» gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung ist jedoch nicht korrekt, denn Xenophobie bezeichnet die Angst vor dem Fremden, welche zur «Fremdenfeindlichkeit» führen kann.  

Der Begriff «Xenophobie» ist erst seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in der soziologischen und psychologischen Gesellschaftsbeobachtung bekannt. Erstmals wurde der Begriff 1901 in Anatoles Frances Roman «Monsieur Bergeret à Paris» erwähnt. 1906 wurde der Begriff in das französische Wörterbuch «Nouveau Larousse illustré» aufgenommen.

Für die Entstehung von «Fremdenangst» gibt es unterschiedliche Erklärungsmodelle. In anthropologischen und sozialwissenschaftlichen Studien wird Xenophobie als eine Emotion definiert, die sich darin zeigt, dass fremde und mit negativen Eigenschaften beschriebene Personen, Situationen oder Objekte bei einer Person eine defensive Reaktion verursachen oder gar eine Kampfbereitschaft auslösen. In sozialen Systemen verweisen xenophobe Haltungen auf Verlustängste, die sich auf den sozialen Status, die Rechte und Privilegien sowie Zugang zu begrenzten Ressourcen beziehen. Ebenfalls findet sich in der wissenschaftlichen Literatur oftmals die Aussage, Xenophobie sei ein Ausdruck einer natürlichen Veranlagung. Damit wäre Xenophobie nichts Erworbenes oder Veränderbares. In diesem Punkt sind sich die Wissenschaftler:innen jedoch nicht einig und Biolog:innen sowie Anthropolog:innen widersprechen dieser Annahme. Dennoch wird der Ansatz einer natürlichen Veranlagung immer wieder als Ausrede für Xenophobie genutzt und als ein tief in der Psyche verwurzeltes Phänomen bezeichnet. Das sogenannte «Fremdeln» von kleinen Kindern vor neuen bzw. fremden Menschen, Objekten und Situationen wird in diesem Zusammenhang oftmals als Beispiel herangezogen.

Fest steht, dass Xenophobie ein universales Phänomen ist und in allen Ländern und Gemeinschaften auftritt, wenn es zu Veränderungen in der gewohnten Umgebung durch fremde Ereignisse oder Menschen kommt. Diese Art der Veränderungen gehen oftmals mit Ängsten eines möglichen Kontrollverlustes, Unvorhersehbarkeit, Statusverlust und einer Zunahme an Feindlichkeit einher. Die aus der Xenophobie resultierende Fremdenfeindlichkeit ist eine Erscheinungsform von Rassismus und Nationalismus und fördert die Benachteiligung von Personen, welche als fremd empfunden werden.

Siehe auch Artikel zu den Themen «Othering», «Rassismus» und «Antisemitismus».

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2022, unter Mitarbeit von Dr. phil. Darja Pisetzki, ehem. Projektmitarbeiterin der GRA.

Weiterführende Literaturhinweise:

Mamfred Bornewasser: Social Psychological Reactions to Social Change And Instabilinty. Fear of Status Loss, Social Discrimination and Foreigner Hostility, Civilisations, Institut de Sociologie de l’Université de Bruxelles, 1993, Vol. 42, No. 2, EN QUETE D’IDENTITE, S. 91-103.

Peter Fritzsche: Xenophobia and Prejudice — a Problem for Human Rights Education, Internationale Schulbuchforschung , Berghahn Books, 1992, Vol. 14, No. 1, S. 71-79.

Carina Baganz: Xenophobie, in: Wolfgang Benz (Hg.): Handbuch des Antisemitismus. Band 3: Begriffe, Ideologien, Theorien. De Gruyter Saur, Berlin 2008, S.349f.

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04.03.2025

Medienmitteilung: Ständerat verhindert gerechte Aufarbeitung für NS-Fluchtopfer

Der Ständerat hat heute entschieden, dass die geplante Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe nur zweiseitig angerufen werden kann. Der Modus einer zweiseitigen Anrufung verhindert, dass Geschädigte die Kommission ohne das Einverständnis des aktuellen Besitzers eines Werks anrufen können. Dies widerspricht diametral den Grundsätzen der schweizerischen Schiedsgerichtsbarkeit.

Die GRA bedauert, dass der Ständerat der Entscheidung des Nationalrats nicht folgt, der eine einseitige Anrufung der Kommission befürwortet hatte. Die historische Aufarbeitung wird künftig weiterhin erschwert.

Unsere Medienmitteilung dazu lesen Sie hier.

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