Islamophobie

Der Begriff «Islamophobie» setzt sich aus zwei Begriffen zusammen: «Islam», der Bezeichnung der Religion, und «Phobie», dem altgriechischen Wort für Angst. Demnach steht der Begriff für eine auf den Islam oder Muslim:as bezogenes Gefühl der Angst. Für feindliche Einstellungen gegenüber Muslim:as ist dieser Begriff wenig geeignet, da er irreführend nahelegt, dass es sich bei der feindlichen Einstellung lediglich um übertriebene Angstgefühle handelt und nicht um folgenschwere Ressentiments.

Der Begriff «Islamophobie» wurde durch die britische Anti-Rassismus-Stiftung Runnymede Trust in der breiten Öffentlichkeit bekannt und zum grossen Teil übernommen. Im Jahr 1997 veröffentlichte die Stiftung einen Bericht mit dem Titel «Islamophobia – A Challange for Us All». Der Bericht sorgte nicht nur für grosses Aufsehen, er prägte ebenso die Definition des Begriffs. Zwanzig Jahre nach dem Erscheinen des ersten Berichts veröffentlichte die Stiftung Runnymede Trust einen neuen Bericht mit dem Titel «Islamophobia: Still a Challange for us all», in welchem eine breitere Definition des Begriffs dargelegt wurde, welche sich im Wesentlichen an der Rassismusdefinition der Vereinten Nationen orientiert. «Islamophobie» ist demnach jegliche Unterscheidung, Ausgrenzung oder Einschränkung von Muslim:as oder Personen, die als Muslim:as wahrgenommen werden, mit dem Zweck, die Ausübung der Menschen- und Grundrechte zu behindern.

Trotz dieser breiteren Definition des Begriffs «Islamophobie» ist dieser noch immer umstritten, da die Herleitung des Begriffs als Ausdruck für eine feindliche Haltung generell gegenüber der muslimischen Bevölkerung problematisch ist. Entsprechend der erweiterten Definition ist der Begriff «Antimuslimischer Rassismus» angebracht. Dieser Ausdruck verweist auf den Kernmechanismus, dass Menschen aufgrund vorgefertigter Vorstellungen von Kultur, Religion und Herkunft bestimmte Eigenschaften zugewiesen werden, die als «islamisch» angesehen werden. Dadurch wird eine Unterscheidung zwischen der «eigenen Gruppe» und den «Anderen» gemacht und eine rassistische Benachteiligung der «Anderen» gerechtfertigt, während die «eigenen» Privilegien gesichert werden.

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2022, unter Mitarbeit von Dr. phil. Darja Pisetzki, ehem. Projektmitarbeiterin der GRA.

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02.12.2024

Wann wandelt sich Aktivismus in Hate Speech?

Wo endet die Meinungsfreiheit und wo wandelt sich Aktivismus in Hate Speech? In der schweizerischen Rechtspraxis nirgends, wenn man politische Parolen zum Nahostkonflikt betrachtet. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus die ehemalige Bundesrichterin und Stiftungsrätin Dr. Vera Rottenberg sowie Mia Mengel, wissenschaftliche Mitarbeiterin der GRA, mit einer rechtlichen Analyse beauftragt.

Im Mittelpunkt der Analyse «From the River to the Sea…», «Intifada bis zum Sieg» keinesfalls strafbar? stehen ebendiese Slogans. Sie wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt in der Schweizer Öffentlichkeit verwendet. 

Die beiden Autorinnen argumentieren, dass eine strafrechtliche Relevanz der Parolen – insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungs-Strafnorm Art. 261bis StGB – nicht ausgeschlossen werden könne.

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