Aschkenase / Aschkenasim

Weitere Begriffe zum Thema Judentum:

Aschkenasim (auch: Ashkenazim) ist die Selbstbezeichnung von mittel- und osteuropäischen Jud:innen, die durch eine gemeinsame religiöse Tradition und Kultur verbunden sind.

Seit Ende des 11. Jahrhunderts galt Aschkenas als die hebräische Bezeichnung für das Gebiet des heutigen Deutschland. Mit der hebräischen Pluralform Aschkenasim (singular: Aschkenasi) wurde zunächst die jüdische Bevölkerung vor allem in den mittelalterlichen jüdischen Gemeinden des Rheinlandes (Speyer, Worms und Mainz) bezeichnet, später auch alle Jud:innen Mittel- und Osteuropas. In den aschkenasischen Gemeinden entwickelten sich soziale, religiöse und rechtliche Institutionen sowie ein Ritus, Brauchtum und eine Sprache, die sich von jenen der jüdischen Gemeinden im mediterranen und im islamischen Raum (den Sephardim und den Misrachim) unterschieden.

Mit der Vertreibung und der Emigration vieler aschkenasischer Jud:innen von West- und Mittel- nach Osteuropa im 15. und 16. Jahrhundert verschob sich das Zentrum des aschkenasischen Judentums nach Polen-Litauen. Hier entwickelte sich die mitgebrachte Sprache des Jüdisch-Deutschen zur jiddischen Sprache. Diese bewahrte den mittelalterlichen Stand der deutschen Sprache und nahm hebräische und slawische Einflüsse auf. Die jiddische Sprache wurde zum charakteristischen Merkmal der aschkenasischen Jud:innen.

Im Mittelalter machten die Aschkenasim nur einen kleinen Teil der gesamten jüdischen Bevölkerung aus. Heute stellen sie die Mehrheit der jüdischen Bevölkerungen auf der Welt.

Der überwiegende Teil der mit Hilfe und im Rahmen der zionistischen Bewegung nach Palästina einwandernden Jud:innen waren Aschkenasim; sie stellten die Gründungselite in Israel. In grosser Zahl wanderten Sephardim und Misrachim erst nach der israelischen Staatsgründung ein. Sie leiden in Israel noch immer unter sozialer Diskriminierung, allerdings nicht mehr im selben Ausmass wie in den ersten Jahrzehnten nach der Staatsgründung.

Siehe auch die Stichworte Sephardim und Misrachim.

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015

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04.03.2025

Medienmitteilung: Ständerat verhindert gerechte Aufarbeitung für NS-Fluchtopfer

Der Ständerat hat heute entschieden, dass die geplante Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe nur zweiseitig angerufen werden kann. Der Modus einer zweiseitigen Anrufung verhindert, dass Geschädigte die Kommission ohne das Einverständnis des aktuellen Besitzers eines Werks anrufen können. Dies widerspricht diametral den Grundsätzen der schweizerischen Schiedsgerichtsbarkeit.

Die GRA bedauert, dass der Ständerat der Entscheidung des Nationalrats nicht folgt, der eine einseitige Anrufung der Kommission befürwortet hatte. Die historische Aufarbeitung wird künftig weiterhin erschwert.

Unsere Medienmitteilung dazu lesen Sie hier.

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