Lern-App «Fliehen vor dem Holocaust. Meine Begegnung mit Geflüchteten»
Lern-App
Flucht ist ein bewegendes gegenwärtiges und historisches Phänomen. Noch nie in der Menschheitsgeschichte waren so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Fliehen mussten die Menschen auch vor der Vernichtung im Holocaust.
Immer weniger der in den 1930er- und 1940er-Jahren geflohenen Menschen können von ihren Erfahrungen erzählen; und trotzdem bleibt die Erzählung von Betroffenen für Jugendliche die eindrucksvollste Quelle.
Die Lern-App «Fliehen vor dem Holocaust. Meine Begegnung mit Geflüchteten» erschliesst Jugendlichen über das Medium Film einen Zugang zu diesen historischen Erfahrungen. Die App kann sowohl im Unterricht als auch in der Jugendarbeit oder individuell genutzt werden. Für Lehrpersonen steht ein informatives Handbuch bereit.
Die App ermöglicht individuelles Lernen: Die Jugendlichen wählen eine Person aus, vertiefen einzelne Aspekte, die sie interessieren, und erstellen ein persönliches Album ihrer Begegnung. Indem sie diese Erkenntnisse jemandem mitteilen und/oder in der Klasse austauschen, lernen sie voneinander. Sie lernen Erinnerungen mit historischen Dokumenten zusammenzubringen sowie beide quellenkritisch zu betrachten.
Die moderne Geschichts-App wurde von der Pädagogischen Hochschule Luzern zusammen mit der FH Vorarlberg und «erinnern.at», das Institut für Holocaust Education (Österreich), für den Schulunterricht entwickelt und bietet Jugendlichen ein zeitgemässes digitales Lernangebot über den Holocaust an.
Weitere Informationen unter: https://www.phlu.ch/ige und: http://www.erinnern.at/app-fliehen

Medienmitteilung: Ständerat verhindert gerechte Aufarbeitung für NS-Fluchtopfer
Der Ständerat hat heute entschieden, dass die geplante Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe nur zweiseitig angerufen werden kann. Der Modus einer zweiseitigen Anrufung verhindert, dass Geschädigte die Kommission ohne das Einverständnis des aktuellen Besitzers eines Werks anrufen können. Dies widerspricht diametral den Grundsätzen der schweizerischen Schiedsgerichtsbarkeit.
Die GRA bedauert, dass der Ständerat der Entscheidung des Nationalrats nicht folgt, der eine einseitige Anrufung der Kommission befürwortet hatte. Die historische Aufarbeitung wird künftig weiterhin erschwert.
Unsere Medienmitteilung dazu lesen Sie hier.