Argumentarium für ein Verbot von rassistischen Symbolen im öffentlichen Raum
In der Schweiz gibt es bis heute kein explizites strafrechtliches Verbot von Nazi- bzw. rassistischen Symbolen im öffentlichen Raum. Das ist unverständlich und gefährlich. Hakenkreuz und Hitlergruss haben in der Öffentlichkeit nichts verloren. Sie stehen sinnbildlich für eine Ideologie, die nicht mit den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaates vereinbar sind und stellen eine Bedrohung für bestimmte Minderheiten in der Schweiz dar.
Rassistische Symbole verdienen keinen Rechtsschutz
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Meinungsäusserungsfreiheit ist hoch zu halten. Er ist aber bereits im geltenden Recht in verschiedenen Bereichen eingeschränkt, in denen das Äusserungsrecht in geschützte Rechte anderer eingreift.
Wann wandelt sich Aktivismus in Hate Speech?
Wo endet die Meinungsfreiheit und wo wandelt sich Aktivismus in Hate Speech? In der schweizerischen Rechtspraxis nirgends, wenn man politische Parolen zum Nahostkonflikt betrachtet. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus die ehemalige Bundesrichterin und Stiftungsrätin Dr. Vera Rottenberg sowie Mia Mengel, wissenschaftliche Mitarbeiterin der GRA, mit einer rechtlichen Analyse beauftragt.
Im Mittelpunkt der Analyse «From the River to the Sea…», «Intifada bis zum Sieg» – keinesfalls strafbar? stehen ebendiese Slogans. Sie wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt in der Schweizer Öffentlichkeit verwendet.
Die beiden Autorinnen argumentieren, dass eine strafrechtliche Relevanz der Parolen – insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungs-Strafnorm Art. 261bis StGB – nicht ausgeschlossen werden könne.