Weibliche Beschneidung

Weitere Begriffe zum Thema Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten:

Die weibliche Beschneidung ist ein traditionelles Ritual, das vorwiegend in West-, Ost- und Nordostafrika praktiziert wird. Es hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen. Opfer sind meist Mädchen im vorpubertären Alter.

Gemäss Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit rund 138 Millionen Frauen beschnitten; jährlich kommen drei Millionen Mädchen dazu. Es gibt schwerere und leichtere Formen: Am verbreitesten sind die Beschneidung der Klitorisvorhaut mit der ganzen oder einem Teil der Klitoris („Sunna“) und die Entfernung der Klitoris und die ganze oder teilweise Amputation der kleinen Schamlippen („Exzision“). In 15% der Fälle werden die ganzen oder Teile der äusseren Genitalien entfernt und die Vagina bis auf eine kleine Öffnung zugenäht („Infibulation“). Diverse andere Formen bestehen aus Punktionen, Einschnitten oder Einrissen in Teilen der Genitalien. In der Regel werden die Eingriffe ohne Anästhesie und ohne sterile Instrumente vorgenommen. Die meisten dieser Praktiken haben schwerwiegende gesundheitliche Folgen: lebenslange Schmerzen, Blutungen, Infektionen, langfristige sexuelle Schwierigkeiten, Probleme bei Geburten, psychische Traumata. Die betroffenen Frauen bringen diese Folgen aber nicht unbedingt mit der Beschneidung in Zusammenhang, da sie in ihrer Umgebung weit verbreitet sind und zu einem „typischen Frauenleben“ gehören.

Die Ursprünge des Rituals sind nicht bekannt. Vielerorts gilt die weibliche Beschneidung als Initiationsritual und wird als notwendiger Bestandteil einer richtigen Erziehung und Sozialisation gesehen. Dahinter steht der Glaube, sie würde korrektes sexuelles Benehmen der Mädchen und Frauen, wie Jungfräulichkeit vor und Treue in der Ehe, gewährleisten. Der Brauch ist älter als das Christentum und der Islam. In den betroffenen Ländern wird die weibliche Beschneidung von Angehörigen aller Religionen und Glaubensrichtungen praktiziert: in katholischen, protestantischen, koptischen, muslimischen, animistischen und sogar in atheistischen Familien.

Der Begriff Genitalverstümmelung wurde von Feminist:innen und Menschenrechtsorganisationen in die Diskussion eingebracht. Heute hat er sich international durchgesetzt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO, das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF, der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen UNFPA, die UNO und der Europarat verurteilen die weibliche Beschneidung als Menschenrechtsverletzung. Gestützt auf zahlreiche internationale Konventionen sind alle Staaten aufgefordert, Praktiken der Genitalverstümmelung zu bekämpfen.

Viele Länder Afrikas und einige industrialisierte Länder haben spezifische Gesetze gegen die Genitalverstümmelung erlassen oder diese im Strafgesetzbuch ausdrücklich erwähnt.

Seit Juli 2012 ist in der Schweiz eine neue spezifische Strafnorm gegen Verstümmelung von weiblichen Genitalien in Kraft. Das Strafgesetzbuch wird um den Artikel 124 ergänzt. Demnach macht sich strafbar, «wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder in anderer Weise schädigt».

Sinn und Zielrichtung des neuen Artikels sind vor allem eine erhöhte Sensibilität für Genitalverstümmelung und verstärkte Präventionsanstrengungen. Neu soll eine Beschneidung auch dann in der Schweiz bestraft werden, wenn hier Wohnhafte sie in einem Land durchführen lassen, welches sie nicht unter Strafe stellt. Die freiwillige Einwilligung einer volljährigen Frau in eine Beschneidung schützt vor Strafe nicht.

Siehe auch den Begriff männliche Beschneidung.

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015

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02.12.2024

Wann wandelt sich Aktivismus in Hate Speech?

Wo endet die Meinungsfreiheit und wo wandelt sich Aktivismus in Hate Speech? In der schweizerischen Rechtspraxis nirgends, wenn man politische Parolen zum Nahostkonflikt betrachtet. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus die ehemalige Bundesrichterin und Stiftungsrätin Dr. Vera Rottenberg sowie Mia Mengel, wissenschaftliche Mitarbeiterin der GRA, mit einer rechtlichen Analyse beauftragt.

Im Mittelpunkt der Analyse «From the River to the Sea…», «Intifada bis zum Sieg» keinesfalls strafbar? stehen ebendiese Slogans. Sie wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt in der Schweizer Öffentlichkeit verwendet. 

Die beiden Autorinnen argumentieren, dass eine strafrechtliche Relevanz der Parolen – insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungs-Strafnorm Art. 261bis StGB – nicht ausgeschlossen werden könne.

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