Scharia heisst auf Arabisch «der gerade/gebahnte Weg» und wird allgemein für «islamisches Recht» verwendet. Sie reicht von rituellen Vorschriften über das Familien- und Erbrecht bis zum Vertragsrecht und zum Strafrecht. Nur ein kleiner Teil der Scharia ist direkt dem Koran entnommen und damit für die Muslim:as göttlichen Ursprungs. Der grössere Teil wurde ab dem 7. Jahrhundert von verschiedenen juristischen Schulen entwickelt und angepasst.
Das Wort Scharia (Sharî’a) kommt im Koran in der Sure 45, Vers 18 vor: «Alsdann setzten Wir dich (Mohammed) über einen geraden Weg (Sharî’a) betreffs die Sache (der Religion). Drum folge ihm und folge nicht den Gelüsten der Unwissenden.» Die Scharia ist daher ein Sammelbegriff für ganz verschiedene Normen, welche die Religionsausübung und die Lebensführung der Muslim:as ordnen und regeln. Die Scharia war aber nie ein geschriebenes Gesetzbuch, sondern ist ein System von Regeln, das die Muslim:as vor allem in den ersten Jahrhunderten des Islam entwickelt und seither von Generation zu Generation weitergegeben haben. In den meisten muslimischen Ländern passt sich die Scharia in das moderne Rechtswesen mit Gesetzbüchern ein. Da die Scharia Muslim:as vorschreibt, sich an das geltende Landesrecht zu halten, sind für muslimische Minderheiten im Westen die Gesetze der jeweiligen Staaten praktisch automatisch Bestandteil der Scharia. Wo es mit Migrant:innen zu Konflikten kommt, stehen eher die traditionellen gesellschaftlichen Vorstellungen aus dem Herkunftsland der Einwanderer:innen und nicht die Religion in Zentrum. Anderseits passen sich z. B. auch westliche Banken vermehrt an ihre muslimische Kundschaft an, indem sie ihr scharia-konforme Investitionen anbieten, die auf das Zinsverbot im Islam Rücksicht nehmen.
Der Koran ist die Grundlage, auf der die Scharia baut. Die Rechtsnormen des Korans sind aber allgemein gehalten und meist zu knapp formuliert, um als Gesetzbuch zu taugen. Als Ergänzung und Verdeutlichung dient darum die Sunna, der «Weg» des Propheten. Sie ist in beglaubigten Zitaten und Überlieferungen (Hadîth, pl. Ahâdîth) festgehalten. Im Koran finden sich neben Glaubensregeln – so die fünf Pflichten («Säulen») des Islam: das Glaubensbekenntnis, die fünf Pflichtgebete jedes Tages, die Almosensteuer, das Fasten im Monat Ramadan und die Pilgerfahrt nach Mekka – auch Einzelheiten des Ehe- und Erbrechts. Da einige drakonische Strafbestimmungen ebenfalls im Koran niedergelegt sind, gelten sie als Gottes Wort, von dem gläubige Muslim:as sich nicht distanzieren können. Das heisst aber nicht, dass sie verpflichtet sind, solche Strafen auch heute noch zu vollstrecken. Selbst islamische Staaten praktizieren in ihrer grossen Mehrheit diesen Teil der Scharia nicht; die Ausnahmen sind Saudi-Arabien, Iran, Sudan und Teile von Nigeria.
Nach dem Tod des Propheten wurden weitere Rechtsquellen erschlossen. Von diesen sind die wichtigsten der Konsens aller Rechtsgelehrten (Ijmâ’a) und der Analogieschluss (qiyâs). Der Analogieschluss leitet Rechtsnormen aus Koran und Sunna durch persönliche Überlegung (Ijtihâd) her. Die Scharia ist demnach ein von Menschen geschaffenes Gesetzessystem, das sich vom Koran und der Sunna ableitet und nie beendet ist. Daher haben islamische Rechtsgelehrte auch später immer wieder Lösungen für moderne Rechtsprobleme gefunden (z. B. zur Bluttransfusion, zur Empfängnisverhütung oder zum Schwangerschaftsabbruch). Vor allem vier traditionelle Rechtsschulen haben seit dem 7. Jahrhundert den Kosmos der Scharia entwickelt. Daneben können auch einzelne islamische Rechtsgelehrte oder Universitäten (wie die Azhâr in Kairo) ein Rechtsgutachten (Fatwa) zu Sachproblemen herausgeben. Je nach Ansehen dieser Gelehrten hat eine Fatwa eine kleinere oder grössere Wirkung.
Siehe auch die Einträge Koran und Halal.
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