Porajmos

Weitere Begriffe zum Thema Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten:

Völkermord an den Sinti:zze und Rom:nja

Dem Völkermord der Nationalsozialist:innen an den europäischen «Z*******» (Siehe Beitrag: «Z*******»)  im Zweiten Weltkrieg fielen zwischen 220’000 und 500’000 Personen zum Opfer. Ein Teil der Rom:nja bezeichnet diese Vernichtung mit dem Wort «Porajmos» («Verschlingen») aus der Rom:nja-Sprache. Andere sprechen von «Kali Trash» («schwarze Angst»).

In der Rassenideologie der Nationalsozialist:innen waren nach den Jud:innen die «Z*******» das Volk, das bekämpft, vertrieben und schliesslich vernichtet werden sollte. In Deutschland lebten in den 1930er-Jahren rund 30’000 Menschen der Volksstämme Sinti:zze und Rom:nja. Das nationalsozialistische Regime beabsichtigte parallel zur «Judenfrage» auch die «Z*******frage» einer «Endlösung» zuzuführen. Bereits kurz nach Kriegsbeginn wurde die Deportation der deutschen «Z*******» nach Polen beschlossen.

Am 16. Dezember 1942 befahl Reichsführer SS Heinrich Himmler die Deportation von Sinti:zze und Rom:nja in die Vernichtungslager. Dieser sogenannte «Auschwitz-Erlass» ist nicht mehr erhalten, wohl aber die Ausführungsbestimmungen des Reichskriminalpolizeiamts vom 29. Januar 1943: «Auf Befehl des Reichsführers SS vom 16.12.42 sind Z*******mischlinge, Rom-Z******* und nicht deutschblütige Angehörige z************ Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen in ein Konzentrationslager einzuweisen. (…) Die Einweisung erfolgt ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad familienweise in das Konzentrationslager (Z*******lager) Auschwitz.»

Von den deutschen Sinti:zze und Rom:nja starben rund 15’000 in den Gaskammern der Vernichtungslager. Das Ausmass des gesamten nationalsozialistischen Völkermordes an den «Z*******» lässt sich nur grob abschätzen. Denn die deutsche Besatzungsmacht delegierte in vielen Ländern die «Z*******vernichtung» an ihre jeweiligen Statthalterregime. Zudem waren die «Z*******» – anders als die zumeist in bürgerlichen Verhältnissen lebenden Jud:innen – weniger in den Personenregistern erfasst. Und drittens stand dieser Völkermord lange im Schatten des grösseren an den Jud:innen; entsprechend verspätet nahm sich die historische Forschung des Porajmos an. Heute schätzen Historiker:innen, dass die Nationalsozialist:innen und ihre Verbündeten 220’000 bis 500’000 von den rund 700’000 europäischen Rom:nja töteten. Um den Opfern die Ehre zu erweisen, wurde in den 1990er-Jahren der Bezeichnung Porajmos für diesen Völkermord gewählt. Sie ist allerdings nicht von allen Rom:nja-Organisationen anerkannt. Russische Rom:nja etwa sprechen von «Kali Trash» («Schwarze Angst»).

Siehe auch die Stichworte GenozidKonzentrationslagerEndlösungHolocaust und Shoah.

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015

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02.12.2024

Wann wandelt sich Aktivismus in Hate Speech?

Wo endet die Meinungsfreiheit und wo wandelt sich Aktivismus in Hate Speech? In der schweizerischen Rechtspraxis nirgends, wenn man politische Parolen zum Nahostkonflikt betrachtet. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus die ehemalige Bundesrichterin und Stiftungsrätin Dr. Vera Rottenberg sowie Mia Mengel, wissenschaftliche Mitarbeiterin der GRA, mit einer rechtlichen Analyse beauftragt.

Im Mittelpunkt der Analyse «From the River to the Sea…», «Intifada bis zum Sieg» keinesfalls strafbar? stehen ebendiese Slogans. Sie wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt in der Schweizer Öffentlichkeit verwendet. 

Die beiden Autorinnen argumentieren, dass eine strafrechtliche Relevanz der Parolen – insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungs-Strafnorm Art. 261bis StGB – nicht ausgeschlossen werden könne.

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