Die Chronologie «Rassismus in der Schweiz» erfasst seit 1992 alle öffentlich gewordenen Vorfälle, die auf rassistische oder fremdenfeindliche Motivationen zurückgehen (sog. Medienmonitoring). Sie dokumentiert auch öffentliche Äusserungen, die offensichtlich rassistisch oder fremdenfeindlich sind, auch wenn sie nicht unter den Geltungsbereich der Diskriminierungsstrafnorm (Art. 261bis StGB) fallen. Die einzelnen Vorfälle werden in den untenstehenden Kategorien erfasst.
Chronologie
1Fälle
06.1.2025
Verbale Diskriminierung im öffentlichen Raum
Davos
Ein Davoser Lokalblatt publiziert zum wiederholten Mal einen rassistischen Satire-Beitrag. Der Herausgeber wurde in der Vergangenheit bereits deswegen angezeigt, ist aber nicht gewillt, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten.
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Wurden Sie Zeug:innen eines rassistischen oder antisemitischen Vorfalls oder wurden Sie selbst rassistisch oder antisemitisch beleidigt oder angegriffen?
Wo endet die Meinungsfreiheit und wo wandelt sich Aktivismus in Hate Speech? In der schweizerischen Rechtspraxis nirgends, wenn man politische Parolen zum Nahostkonflikt betrachtet. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus die ehemalige Bundesrichterin und Stiftungsrätin Dr. Vera Rottenberg sowie Mia Mengel, wissenschaftliche Mitarbeiterin der GRA, mit einer rechtlichen Analyse beauftragt.
Im Mittelpunkt der Analyse «Fromthe River totheSea…», «Intifada bis zum Sieg» – keinesfalls strafbar? stehen ebendiese Slogans. Sie wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt in der Schweizer Öffentlichkeit verwendet.
Die beiden Autorinnen argumentieren, dass eine strafrechtliche Relevanz der Parolen – insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungs-Strafnorm Art. 261bis StGB – nicht ausgeschlossen werden könne.
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