Erwin Kessler, Präsident und Lohnabhängiger des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) verliert erstinstanzlich einen Persönlichkeitsverletzungs-Prozess, den er gegen die Berner Tageszeitung “Der Bund” angestrengt hatte. Anlässlich der Besprechung von Pascal Krauthammers Dissertation “Das Schächtverbot in der Schweiz” hatte der Rezensent unter anderem geschrieben: “Und auch in der gegenwärtigen Antischächt-Bewegung dominiert, wie der Verfasser nachweist, die antisemitische Komponente: ‘In der Person des radikalen Tierschützers Erwin Kessler fand diese Tradition ihre Fortsetzung. Über die Instrumentalisierung der Schächtfrage versuchte er, eine neue Juden-Frage zu instruieren.’ Nachweislich unterhielt Kessler Kontakte zur Neonazi- und Revisionisten-Szene.”. Kessler reagiert mit weiteren antisemitischen Unterstellungen auf die Niederlage vor dem Bezirksgericht Münchwilen. Auf seiner Internet-Seite schreibt er, das Gericht schütze “mit fadenscheinigem Vorwand perfide jüdische Verleumdungen”. Die Dissertation bezeichnet er als “einseitig-jüdische Hetzschrift”. Im Sommer 2002 verurteilt das Thurgauer Obergericht die Tageszeitung “Der Bund”. Das Gericht erachtete Kesslers Kontakte zur Holocaustleugner-Szene als erwiesen, nicht jedoch dessen Kontakte zur Neonazi-Szene. Der “Bund” appeliert ans Bundesgericht. Mitte November 2002 spricht das oberste Gericht den “Bund” frei. In der kurz vor Weihnachten 2002 veröffentlichten Begründung hält es unter anderem fest: “Wer – wider alle bessere Erkenntnis – die nationalsozialistischen Verbrechen und insbesondere den an den Juden verübten Mord verharmlost oder gar leugnet, solidarisiert sich mit dem nationalsozialistischen Gedankengut. Wer heute solches tut, kann daher ohne weiteres als Neonazi bezeichnet werden” Und auch: “Dem Durchschnittsleser ist geläufig, dass Neonazis wie Revisionisten rassistisches und insbesondere antisemitisches Gedankengut vertreten. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern dem Kläger, der gegen die ihm zugeschriebenen Kontakte zur Revisionistenszene nichts einzuwenden hatte, in ein falsches Licht gestellt wird, wenn die Beklagte von Kontakten zur Neonazi- und Revisionistenszene schreibt.”

19.12.2001
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Ein Ausschnitt aus dem Flyer des Programms der Ringvorlesung. Darauf zu sehe ist das Logo der Universität Zürich sowie der Titel der Ringvorlesung: Antisemitismus.
05.09.2024

Ringvorlesung «Antisemitismus» der Sigi Feigel-Gastprofessur für Jüdische Studien

Wann: Jeweils montags zwischen 18.15 bis 19.45 Uhr
Daten: 23.09./14.10./28.10/04.11/18.11./2.12./16.12.
Ort: Universität Zürich, Rämistrasse 71, Raum: KOH-B-10

Seit dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat der Begriff des Antisemitismus in öffentlichen Debatten wieder hörbar Eingang gefunden. Doch wird nicht nur mit Blick auf dieses Ereignis und seine Folgen über Antisemitismus diskutiert. Jüdische Menschen in der ganzen Welt sind seit dem Herbst 2023 vermehrt antisemitischen Anfeindungen in allen Formen ausgesetzt. Während Jüdinnen und Juden auf diese Weise unmittelbar von Antisemitismus betroffen sind, werden andere im öffentlichen Diskurs wiederum als antisemitisch bezeichnet, wenn sie beispielsweise eine «israelkritische» Stellung zur Lage in Nahost beziehen.

Antisemitismus ist kein neues Phänomen. Der Hass gegen jüdische Menschen blickt auf eine lange (Leidens-)Geschichte zurück, die nun wieder aktuell geworden ist. Die Ringvorlesung analysiert Begriff, Geschichte und Ausdrucksformen des Antisemitismus und lässt Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Gesellschaft zu Wort kommen, die historische Hintergründe, psychologische und rechtliche Dimensionen, ideologische und politische Erscheinungen sowie persönliche Erfahrungen vorstellen.

Die Ringvorlesung wird in Kooperation mit der Gamaraal Foundation veranstaltet (www.last-swiss-holocaust-survivors.ch).

Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungsflyer.

 

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Ringvorlesung «Antisemitismus» der Sigi Feigel-Gastprofessur für Jüdische Studien
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