Medienmitteilung: Ständerat verhindert gerechte Aufarbeitung für NS-Fluchtopfer
04.03.2025

Der Ständerat hat heute entschieden, dass die geplante Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe nur zweiseitig angerufen werden kann. Der Modus einer zweiseitigen Anrufung verhindert, dass Geschädigte die Kommission ohne das Einverständnis des aktuellen Besitzers eines Werks anrufen können. Dies widerspricht diametral den Grundsätzen der schweizerischen Schiedsgerichtsbarkeit.

Die GRA bedauert, dass der Ständerat der Entscheidung des Nationalrats nicht folgt, der eine einseitige Anrufung der Kommission befürwortet hatte. Die historische Aufarbeitung wird künftig weiterhin erschwert.

Unsere Medienmitteilung dazu lesen Sie hier.

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04.03.2025

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Der Ständerat hat heute entschieden, dass die geplante Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe nur zweiseitig angerufen werden kann. Der Modus einer zweiseitigen Anrufung verhindert, dass Geschädigte die Kommission ohne das Einverständnis des aktuellen Besitzers eines Werks anrufen können. Dies widerspricht diametral den Grundsätzen der schweizerischen Schiedsgerichtsbarkeit.

Die GRA bedauert, dass der Ständerat der Entscheidung des Nationalrats nicht folgt, der eine einseitige Anrufung der Kommission befürwortet hatte. Die historische Aufarbeitung wird künftig weiterhin erschwert.

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