Rassismus in der Schweiz 2015
17.03.2016

Zürich, 20. März 2016 – Der Rassismusbericht 2015 der GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus und der GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz verzeichnet einen markanten Anstieg der Hassreden im Internet. Unter anderem rechtskonservative Politiker nutzen die derzeitige politische Lage aus, um Angst zu schüren und – oftmals über soziale Medien – die Stimmung zusätzlich anzuheizen. Dies zeigen die diversen Einträge in der Chronologie 2015, die auf das Konto von Politikern, aber auch von Zivilpersonen gehen. Opfer der rassistischen Kommentare sind hauptsächlich Flüchtlinge, Muslime und Juden.

Im vergangenen Jahr registrierten GRA und GMS in ihrer Chronologie im Vergleich zu den Vorjahren zwar weniger rassistische Vorfälle, was allerdings nicht heisst, dass es auch tatsächlich weniger Vorfälle gab. Zum einen ist die Dunkelziffer gross; die Angst der Opfer, einen Vorfall zu melden, ist oftmals stärker als der Wille, die Täterschaft zur Rechenschaft zu ziehen. Zum anderen bewerten GRA und GMS seit vergangenem Jahr etwas zurückhaltender und nehmen nur eindeutig klare Vorfälle in ihre Chronologie und u.a. in die dort neu geschaffene Kategorie «fremdenfeindliche Vorfälle» auf.

Gerade im Internet kann das Monitoring nie flächendeckend durchgeführt werden; dort sind im letzten Jahr rassistische und diskriminierende Äusserungen markant gestiegen. Auch die Anzahl der Meldungen, die wegen Rassismus im Internet eingereicht wurden, hat stark zugenommen.

Die Chronologie registrierte 2015 zahlreiche verbale Entgleisungen, vor allem in sozialen Medien wie Facebook; dies oft von rechten Politikern oder Rechtsradikalen, aber auch von privaten Nutzern, von welchen viele die rassistischen und fremdenfeindlichen Einträge mit ihrem richtigen Namen publizierten. Online-Hetze gegen Flüchtlinge und Muslime hat deutlich zugenommen und macht sich auch im Alltag bemerkbar: Betroffene spüren vermehrt Diskriminierung und Vorbehalte bei der Arbeitssuche, in der Öffentlichkeit, an der Arbeitsstelle und muslimische Kinder auch in der Schule.

Antisemitische Vorfälle wurden 2015 weniger registriert, auch im Internet. Aus diesem Rückgang lässt sich aber nicht auf eine entsprechende Abnahme antisemitischer Einstellungen schliessen; diese sind permanent unterschwellig da und kommen meist bei sogenannten Trigger-Events (wie einem Krieg zwischen Israel und den Palästinensern) zum Ausdruck.

Für die Prävention wichtig bleiben frühzeitige Aufklärung an Bildungsinstitutionen, aber auch Zivilcourage: Rassistische Internet-Einträge sollen so rasch wie möglich den zuständigen Stellen gemeldet werden. Dies können User seit diesem Jahr über die GRA-Homepage tun: vorfall melden.

Mehr über Rassismus in der Schweiz 2015 in der Chronologie und der aktuellen Einschätzung der GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus und der GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz unter rassismus.ch.

Für weitere Fragen:

Dr. Ronnie Bernheim
Präsident GRA Stiftung gegen
Rassismus und Antisemitismus
T +41 (0)79 662 66 50

 

Dr. Markus Notter
Präsident GMS Gesellschaft
Minderheiten in der Schweiz
T +41 (0)79 623 18 53

 

 

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Wurden Sie Zeug:innen eines rassistischen oder antisemitischen Vorfalls oder wurden Sie selbst rassistisch oder antisemitisch beleidigt oder angegriffen?

02.12.2024

Wann wandelt sich Aktivismus in Hate Speech?

Wo endet die Meinungsfreiheit und wo wandelt sich Aktivismus in Hate Speech? In der schweizerischen Rechtspraxis nirgends, wenn man politische Parolen zum Nahostkonflikt betrachtet. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus die ehemalige Bundesrichterin und Stiftungsrätin Dr. Vera Rottenberg sowie Mia Mengel, wissenschaftliche Mitarbeiterin der GRA, mit einer rechtlichen Analyse beauftragt.

Im Mittelpunkt der Analyse «From the River to the Sea…», «Intifada bis zum Sieg» keinesfalls strafbar? stehen ebendiese Slogans. Sie wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt in der Schweizer Öffentlichkeit verwendet. 

Die beiden Autorinnen argumentieren, dass eine strafrechtliche Relevanz der Parolen – insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungs-Strafnorm Art. 261bis StGB – nicht ausgeschlossen werden könne.

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